FAQs ServicePoint.Bildung
Hier finden Sie alle wichtigen Antworten rund um das Portal "ServicePoint.Bildung".
Ausbildungsbetriebe erhalten die Zugangsdaten mit der Eintragung des Berufs-/Umschulungsvertrages oder mit der Erteilung der Ausbildungsberechtigung. Dabei werden die Zugangsdaten an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder postalisch zugestellt.
Auszubildende/Umschüler erhalten die Zugangsdaten nach der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages. Dabei werden die Zugangsdaten an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder postalisch zugestellt.
Ausbildungsbetriebe können unter dem Menüpunkt „Ausbilder/-in“ alle im Ausbildungsbetrieb tätigen Ausbilder aufrufen. Über die Funktion „Account anlegen“ können die Accounts der Ausbilder freigeschaltet werden. Dazu ist die Eingabe der entsprechenden E-Mail-Adresse der Person notwendig.
Ausbildungsbetreuer erhalten einen PIN sobald sie zur Genehmigung eines Ausbildungsnachweises aufgefordert werden. Dieser PIN wird an die vom Auszubildenden eingetragene E-Mail-Adresse des Ausbildungsbeauftragten verschickt und ist für alle künftigen Genehmigungen gültig.
Ausbildungsbetriebe können unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ alle im Ausbildungsbetrieb tätigen Auszubildenden aufrufen. Über die Funktion „Account anlegen“ können die Accounts der Auszubildenden freigeschaltet werden. Dazu ist die Eingabe der persönlichen E-Mail-Adresse der Person notwendig.
Haben Sie Ihr Passwort vergessen, können Sie über die Schaltfläche „Passwort vergessen“ neue Zugangsdaten erstellen. Nach Eingabe des Benutzernamens oder der E-Mail-Adresse erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, mit dem ein neues Passwort erstellt werden kann.
Auszubildende müssen ihre Azubinummer (Identnummer) oder E-Mail-Adresse eingeben, um einen Link zur Änderung des Passworts anfordern zu können.
- Passwort vergessen (Ausbildungsbetriebe)
- Passwort vergessen (Auszubildende)
- Pin vergessen (Ausbildungsbeauftragte)
Sobald ein neues Passwort hinterlegt wurde oder Sie sich mit dem alten Passwort angemeldet haben, ist der Link ungültig. Sollten Sie mehrfach hintereinander falsche Zugangsdaten verwendet haben, werden Sie für das Online-Portal aus Sicherheitsgründen für 24 Stunden gesperrt.
Soll ein Vertreter eingerichtet werden, der noch keinen Account zum Online-Portal besitzt, kann dies im „Profil“ des Ausbildungsbetriebes unter dem Menüpunkt „Vertreter/-in“ über den Link „Firmenmitarbeiter/-in als Vertreter/-in hinterlegen“ vorgenommen werden. Die Person erhält durch die IHK eine E-Mail mit den Zugangsdaten. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der neue Vertreter auch in der Vertreterübersicht aufgeführt.
Soll ein bereits bestehender Account eines Ausbilders das Recht erhalten, seinen Ausbildungsbetrieb zu vertreten, kann dies im „Profil“ des Ausbildungsbetriebes unter dem Menüpunkt „Vertreter/-in“ eingerichtet werden. Dazu müssen beim Punkt „Neue/-r Vertreter/-in“ der Benutzername und das Passwort des Ausbilders eingegeben und der Vorgang über den Button „Hinzufügen“ abgeschlossen werden.
Hinweis: Ausbildungsbetriebe, die die Ausbildung über den Hauptsitz organisieren möchten, können über den Account des Hauptsitzes auf alle Filialen und Niederlassungen zugreifen. Zur Freischaltung setzen Sie sich bitte mit der IHK in Verbindung.
Vertreter, mit einem rein für die Vertretung angelegten Zugang, loggen sich im Portal über den Menüpunkt „Ausbildungsbetriebe“ ein. Hier können sie dann über den Button „Zum Programm“ in den Account des Ausbildungsbetriebes wechseln.
Vertreter, die bereits einen Account als Ausbilder haben, loggen sich bitte über das Ausbilderportal ein. Um in den Account des Ausbildungsbetriebes zu wechseln, gehen sie in ihrem „Profil“ auf den Menüpunkt „Berechtigungen“ und klicken dort auf den Button „Zum Programm“.
Bei der Anmeldung im Portal wird ein Hinweis eingeblendet, falls neue oder noch nicht gelesene Dokumente (zum Beispiel Eintragungsbestätigungen) vorliegen.
Unternehmen können die Eintragungsbestätigungen in ihrem “Profil" unter dem Menüpunkt „Dokumente“ abrufen. Alternativ kann die Eintragungsbestätigung auch über den Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ abgerufen werden.
Auszubildende können die Eintragungsbestätigung unter dem Menüpunkt „Dokumente“ öffnen.
Die Eintragungsbestätigung kann gespeichert und/oder gedruckt werden. Wurde eine Eintragungsbestätigung geöffnet, werden Datum und Uhrzeit dokumentiert.
Alle Auszubildenden können den Ausbildungsnachweis elektronisch führen, sofern es mit ihrem Ausbildungsbetrieb vereinbart wurde.
Es ist auch ein Wechsel von der gebundenen Form zur digitalen Variante über "ServicePoint.Bildung" während der Ausbildung möglich. Mit dem ersten Upload kann der Zeitraum vom ersten Tag der Ausbildung bis zum heutigen Datum gewählt und für diesen Zeitraum eine Gesamt-PDF hochgeladen werden. Wir empfehlen als Ende-Datum für den ersten Abschnitt einen Sonntag, so dass die darauffolgende wöchentliche Abgabe jeweils ab einem Montag bis zu einem Sonntag greift.
Sobald ein Ausbildungsnachweis hochgeladen wurde, erhält der vom Auszubildenden benannte Ausbilder/Ausbildungsbeauftragte eine E-Mail mit der Bitte um Genehmigung des Ausbildungsabschnittes. Nun kann der Ausbildungsnachweis kontrolliert, genehmigt oder ggf. mit Kommentaren abgelehnt werden.
Über den Menüpunkt „Einstellungen für Ausbildungsnachweise“ können Ausbildungsbetriebe durch das Setzen des Häkchens bei „elektronischer Ausbildungsnachweis“ definieren, ob der Ausbildungsnachweis im Online-Portal geführt werden soll oder nicht. Die Einstellung ist jeweils pro Ausbildungsberuf möglich und vorab für alle Betriebe aktiviert.
Ist das Häkchen nicht gesetzt, ist die elektronische Führung des Ausbildungsnachweises über das Online-Portal für den Auszubildenden nicht möglich. Eine Änderung der Form der Führung der Ausbildungsnachweise muss der IHK mitgeteilt werden.
Zusätzlich kann ausgewählt werden, ob eine Erinnerungsmail verschickt werden soll sobald der Auszubildende vergisst, den Ausbildungsnachweis zu führen. Diese E-Mail erhält der Auszubildende ebenfalls.
Ausbildungsnachweise müssen durch den Ausbilder beziehungsweise die Ausbildungsbetreuer genehmigt werden. Die durch den Auszubildenden angegebene Person erhält an die hinterlegte E-Mail-Adresse die Information, dass ein Ausbildungsnachweis zur Genehmigung vorliegt.
Ist der Nachweis genehmigt oder abgelehnt worden, erhält der Auszubildende per E-Mail eine Mitteilung darüber. Bei einer Ablehnung des Ausbildungsnachweises muss im Feld „Bemerkung des Betreuers“ eine Begründung für die Ablehnung angegeben werden. Wird ein Nachweis genehmigt, ist eine Bemerkung optional möglich.
Bereits genehmigte Ausbildungsnachweise können vom Auszubildenden nicht mehr geändert werden. Erst nach Ablehnung des Ausbilders oder Ausbildungsbetreuers können Ausbildungsnachweise wieder bearbeitet werden.
Ausbildungsbetriebe:
Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail über den Start des Anmeldezeitraums informiert. Unter dem Menüpunkt „Prüfungen“ und nach der Auswahl des relevanten Prüfungstermins können Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildenden zur Prüfung anmelden. Bitte denken Sie im Vorfeld daran, ggf. die Stellungnahme bei zu hohen Fehlzeiten oder den Antrag auf Nachteilsausgleich als PDF bereit zu halten.
Nach erfolgter Prüfungsanmeldung durch den Ausbildungsbetrieb erhalten Auszubildende eine E-Mail mit der Aufforderung die Anmeldung gegen zu prüfen, ggf. die Ausbildungsnachweise bzw. die fehlenden Abschnitte hochzuladen und die Anmeldung abzuschließen. Erst nach der Bestätigung des Auszubildenden über den Button „Abschließen/Anmeldung an IHK senden“ liegt die Anmeldung der IHK vor. Nach der Weiterbearbeitung durch die IHK erhalten der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende eine Bestätigung per E-Mail. Im Online-Portal kann jederzeit der Bearbeitungsstand der Anmeldung eingesehen werden.
Prüfungsteilnehmer:
Sobald der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsanmeldung vorgenommen hat, erhält der Auszubildende eine E-Mail mit der Aufforderung die Anmeldung unter dem Menüpunkt „Ihre Prüfungen“ gegen zu prüfen, ggf. die Ausbildungsnachweise bzw. die fehlenden Abschnitte hochzuladen und die Anmeldung abzuschließen. Erst nach der Bestätigung des Auszubildenden über den Button „Abschließen/Anmeldung an IHK senden“ liegt die Anmeldung der IHK vor. Nach der Weiterbearbeitung durch die IHK erhalten der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende eine Bestätigung per E-Mail. Im Online-Portal kann jederzeit der Bearbeitungsstand der Anmeldung eingesehen werden.
Ausbildungsbetriebe:
Über den Menüpunkt „Prüfungen“ und nach der Auswahl des relevanten Prüfungstermins können die Prüfungsergebnisse des Auszubildenden ab der Freischaltung eingesehen werden. Hierzu klicken Sie auf den Namen des Auszubildenden und wählen im Anschluss die Schaltfläche „Ergebnisse“ aus. Den Freischalttermin finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Prüfungsergebnisse einer Zwischenprüfung werden nicht im Online-Portal angezeigt.
Prüfungsteilnehmer:
Über den Menüpunkt „Ihre Prüfungen“ und nach der Auswahl der Schaltfläche „Ergebnisse“ können die Prüfungsergebnisse ab der Freischaltung eingesehen werden. Den Freischalttermin finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Prüfungsergebnisse einer Zwischenprüfung werden nicht im Online-Portal angezeigt.
Weitere Informationen
Team Eintragung Ausbildungsverträge
KontaktJulia Biebl
Gabriele Rotbauer
Silvia Schuh
Telefon: 0851 507-421
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